Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 03.02.2004 - 9 Sa 929/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bindungswirkung der Festsetzung des pfändbaren Einkommensanteils durch das Vollstreckungsgericht im Drittschuldnerprozess für das Prozessgericht; Zulässigkeit einer Berufung des Drittschuldners auf die Unrichtigkeit des pfändbaren Betrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung der Festsetzung des pfändbaren Einkommensanteils durch das Vollstreckungsgericht im Drittschuldnerprozess für das Prozessgericht; Zulässigkeit einer Berufung des Drittschuldners auf die Unrichtigkeit des pfändbaren Betrages
- www.bremer-inkasso.de
Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen / Festsetzung der Höhe des Einkommens des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht / Bindung des Beschlusses des Vollstreckungsgerichts für das Prozeßgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 19.02.2003 - 3 Ca 337/02
- LAG Niedersachsen, 03.02.2004 - 9 Sa 929/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 09.12.1961 - 5 AZR 300/61
Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommens …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.02.2004 - 9 Sa 929/03
Die Festsetzung des pfändbaren Einkommensanteils durch das Vollstreckungsgericht ist im Drittschuldnerprozess für das Prozessgericht bindend; der Drittschuldner kann sich nur mit Erinnerung, nicht aber im Rechtsstreit darauf berufen, dass der pfändbare Betrag unrichtig festgesetzt sei (vgl. BAG, Urt. v. 09.12.1961, 5 AZR 300/61 , AP-Nr. 8 zu § 850 d ZPO m.w.N.; Zöller-Stöber, § 850 d ZPORnl3m.w.N.).
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13
Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage
Das Arbeitsgericht ist an den Tenor und soweit zur Auslegung erforderlich an die Begründung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gebunden, soweit dieser nicht nichtig ist (Zur Wirkung des § 850e ZPO nur bzgl. des pfändenden Gläubigers: BAG 23. April 1996 - 9 AZR 940/94 - Rn.16f. NJW 1997, 479; Zur Bindung nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO: Hessisches LAG 23. Juni 1989 - 12 Sa 52/89 - DB 1990, 639; zur Verstrickung: BAG 11. Januar 1991 - 5 AZR 295/90, zitiert nach Juris; LAG Hannover 3. Februar 2004 - 9 Sa 929/03, zitiert nach Juris m. Anm. Kothe/Busch; LAG Köln 22. Mai 1997 - 6 Sa 1234/96, NZA 1998, 280;… AG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 19 C 3976/11 -, Rn. 17, VersR 2013, 43). - LAG Hamm, 14.11.2012 - 2 Sa 474/12
Ermittlung des pfändbaren Nettoeinkommens; Angaben des Schuldners; Zustellung …
Einigkeit besteht jedoch auch darüber, dass Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts, insbesondere nach §§ 850 c Abs. 4 ZPO zu bestehenden Unterhaltspflichten, zur Pfändbarkeit von Unterhaltsansprüchen nach § 850 d und zur Änderung des unpfändbaren Betrages nach § 850 f ZPO für das Prozessgericht und damit auch für den Drittschuldner bindend sind, so dass der Drittschuldner die Höhe des unpfändbaren Nettobetrages nicht abweichend von den Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts beurteilen kann (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2001 - 16 Sa 1765/10 -, NZA - RR 2002, 35; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2009 - 8 O 129/04 -, juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.02.2004 - 9 Sa 929/03 -, juris). - AG Wuppertal, 07.05.2007 - 44 M 1295/06
Statthaftigkeit einer Vollstreckungserinnerung eines Drittschuldners
Allerdings ist mittlerweile überwiegend anerkannt, dass eine Erinnerungsbefugnis des Drittschuldners hinsichtlich einer Verletzung des artverwandten § 850b ZPO gegeben ist (BAG NJW 1961, 103; LArbG Hannover, Urteil vom 3.2.2004, 9 Sa 929/03, mit Anmerkung von Kothe u.a., zitiert nach JURIS, str.). - LAG Hamm, 23.08.2012 - 16 Sa 70/12
Bestimmtheit und Klarheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Diese Entscheidung ist nach allgemeiner Meinung bindend für andere Gerichte, die aus Gründen sowohl der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit als auch der Prozessökonomie an die Entscheidung des sachnahen Vollstreckungsgerichts gebunden sind (BAG vom 11.01.1991, 5 AZR 295/90, juris, vgl. auch LAG Hannover vom 03.02.2004, 9 Sa 929/03, juris m. Anm. Kothe/Busch; LAG Köln vom 22.05.1997, 6 Sa 1234/96, NZA 1998, 280).